Reichert Steuerberatung
07245 92770

Unsere Geschichte

Von der Gründung bis heute

  • Renommierte Steuerberater
  • Langjährige Erfahrung
  • Engagiertes Team bestens qualifizierter Mitarbeiter
Wir über uns

Unsere Historie auf einen Blick

Die Kanzlei wurde im Jahre 1976 durch Walter Niklaus gegründet. Seitdem sind die Anforderungen an die Kanzlei kontinuierlich gewachsen, da die Beantwortung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit steuerlichen Themen ständig zunahm.

1976

Gründung durch Walter Niklaus.

1995

Neben Walter Niklaus, Steuerberater und Rechtsbeistand für Handels- und Gesellschaftsrecht, nimmt seit 1995 auch Brigitte Ruchte-Liebenstein die Aufgaben als Steuerberaterin wahr.

Juli 2002

Seit Juli 2002 ergänzt Dipl. Kfm. Jürgen Reichert, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, das Team und erweitert das Tätigkeitsfeld um den Bereich der Wirtschaftsprüfung und betriebswirtschaftlichen Beratung. Unterstützt werden wir durch ein Team von Steuerfachangestellten und Bilanzbuchhaltern.

März 2009

Seit März 2009 werden wir durch Dipl. Volkswirt Felix Jung, Steuerberater, als freier Mitarbeiter verstärkt.

Februar 2010

Umfirmierung in Reichert & Partner. Dipl.-Kfm. Jürgen Reichert, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, hat sich erfolgreich der Qualitätskontrolle (Peer Review) unterzogen und die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO der Wirtschaftsprüferkammer erhalten. Unser stetiges Bemühen um qualitativ hochwertige Arbeit ist damit auch offiziell bestätigt.

Mai 2010

Gründung der Reichert Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die künftig die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen zur Aufgabe hat. Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer am 31.05.2010.

April 2012

Seit 02.04.2012 befinden wir uns in unserem neuen Bürogebäude in der Zeppelinstraße 6 in Au am Rhein.

Juni 2016

Die Reichert Treuhand GmbH hat sich ebenfalls der Qualitätskontrolle (Peer Review) unterzogen und am 07.06.2016 die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO der Wirtschaftsprüferkammer erhalten.

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